1.) Woher kommen diese jungen Fahrzeuge? Welche Art der Nutzung haben diese erfahren?
Inländische Leasingfirmen und Firmen mit regelmäßig wechselnden Fuhrparkbeständen zählen zu unseren Lieferanten. Darüber hinaus sind wir seit Jahrzehnten erfolgreicher Vertriebspartner großer Automobilhandels-Gruppen. Ebenso gilt dies für Hersteller und Importeure quer durch Europa.
2.) Haben Ihre Fahrzeuge Werksgarantie und TÜV?
Für alle Fahrzeuge, die wir vermarkten gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Werksgarantien. Das heißt: Innerhalb der durch den Hersteller bestimmten Zeiträume nach der Erstzulassung genießen diese Fahrzeuge vollen Garantie und Kulanzanspruch. Wir tragen diesem Punkt dahingehend Rechnung, indem wir ständig bemüht sind ausschließlich Fahrzeuge mit vollständigen Bordpapieren einzukaufen.
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, dies nicht der Fall sein, so haben Sie die Möglichkeit über eine Gebrauchtwagen-Garantie diesen Schutz nachträglich zu erwerben und darüber hinaus individuell zu verlängern. Hinsichtlich des TÜV kann gesagt werden, daß alle Fahrzeuge vom deutschen TÜV abgenommen sind und nach 2 Jahren ab Datum der Erstellung des deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II wieder vorgeführt werden müssen.
3.) Nehmen Sie Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung?
Grundsätzlich nehmen wir Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung. Zur einfacheren und konkreten Ankaufsbewertung wird der Fahrzeugschein benötigt und ggfs. mitzuführende Unterlagen für An- und/oder Umbauten sowie der entsprechende TÜV-Bericht. Sie erhalten in jedem Fall einen Ankaufs- bzw Verrechnungspreis für Ihr Fahrzeug, damit Sie an Ort und Stelle erkennen können, welchen Betrag beim Kauf Ihres Wunschfahrzeugs aufzuzahlen ist. Übrigens: Wir nehmen auch Zweiräder in Zahlung und kaufen u.U. Ihr Fahrzeug frei an, das heißt: Ankauf Ihres Fahrzeugs durch uns ohne Kauf eines neuen Fahrzeugs.
4.) Bieten Sie für alle Fahrzeuge Finanzierung und Leasing an?
Zum Autokauf gehört die Finanzierung und das Leasing wie der Schnürsenkel zum Schuh! Als Vollservice-Anbieter machen wir Ihnen ein individuelles und passendes Finanzierungs- oder Leasingangebot, abgestimmt auf Ihre Möglichkeiten und Wünsche. Wenn Sie uns Ihre jüngsten Gehaltsabrechnungen mitbringen, erstellen wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen maßgeschneiderten Finanzierungsplan.
5.) Wer kümmert sich um die Zulassung meines neuen Fahrzeugs?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs sicherzustellen: Als Vollservice-Anbieter möchten wir Ihnen diesen zeitaufwendigen Gang zur Zulassungsstelle gerne ersparen. Aus diesem Grund haben wir einen Zulassungsdienst beauftragt, der für uns sprich für Sie sämtliche Formalitäten erledigt. Wenn Sie die Zulassung selbst in die Hand nehmen wollen, erhalten Sie von uns die notwendigen Unterlagen und Sie sparen sich die Zulassungskosten. Für unsere Kunden, die außerhalb der Reichweite des Zulassungsdienstes wohnen, bleibt nur die zweite o.g. Möglichkeit
6.) Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung?
Für die Zulassung eines Fahrzeuges werden benötigt: Ihr Personalausweis oder Reisepaß. Bitte achten Sie darauf, daß dieser noch gültig ist. Desweiteren benötigen Sie eine Versicherungsdoppelkarte, diese erhalten Sie bei uns im Autohaus (s.o.), oder von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Von uns erhalten Sie, entweder per Post oder schon bei Kauf des Fahrzeugs, den KFZ-Brief, ggfs. mit Abmeldebescheinigung und gültige TÜV- und AU-Bescheinigung.
7.) Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Für den Fall, daß Sie Ihr Fahrzeug nicht direkt selbst zulassen können, gibt es die Möglichkeit mit einem befristeten Kennzeichen die Überführung an den Bestimmungsort vorzunehmen. Dieses Kennzeichen können wir Ihnen gegen Erstattung der Gebühren besorgen. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen erlischt nach 3 Tagen. Anschließend werden diese Kennzeichen lediglich entsorgt. Eine Abmeldung oder Rückgabe ist nicht mehr erforderlich.